Das Bilanzkontrollgesetz

 

Das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG)

Durch das im Dezember 2004 verabschiedete Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) wurde die gesetzliche Grundlage für ein deutsches Verfahren zur Überwachung von Unternehmensberichten kapitalmarktorientierter Unternehmen (Enforcement) geschaffen. Mit dem BilKoG hat die Bundesregierung der Wirtschaft das Angebot unterbreitet, das Enforcement in einem zweistufigen Prozess vorzunehmen, wobei die Überprüfung auf der ersten Stufe durch eine privatrechtliche Einrichtung erfolgt. Diese Aufgabe wurde der im Mai 2004 gegründeten Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e. V. übertragen. Die zweite Stufe der Enforcement-Prüfung obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Beide Instanzen haben ihre Tätigkeit im Rahmen der deutschen Enforcement-Prüfung bereits am 1. Juli 2005 aufgenommen. Die durch das BilKoG geschaffenen neuen Regelungen werden nachhaltige Auswirkungen auf kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland haben.


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Pressemitteilungen des Bundesministeriums der Justiz zum BilKoG:
- 29.12.2004  Zypries zieht positive Jahresbilanz der Rechtspolitik
- 29.10.2004  Bundestag verabschiedet Bilanzrechtsreformgesetz und
                    Bilanzkontrollgesetz

- 21.04.2004  Bilanzrechtsreform und Bilanzkontrolle stärken
                   
Unternehmensintegrität und Anlegerschutz

 

 

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Maßnahmenkatalog der Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes
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