Das Bilanzkontrollgesetz

 

Das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG)

Spektakuläre Zusammenbrüche von Unternehmen und die Internationalisierung der Rechnungslegung verschärfen das Bewusstsein für die Ordnungsmäßigkeit der Bericht­erstattung. Fehlerhafte Unternehmensberichte machten ein Handeln der Gesetzgebung erforderlich. Der deutsche Gesetzgeber reagierte mit der Verabschiedung des Bilanz­kontrollgesetzes (BilKoG) im Dezember 2004. Es bildet die gesetzliche Grundlage für ein zweistufiges Verfahren zur Überwachung von Unternehmens­berichten kapitalmarktorientierter Unternehmen (Enforcement) in Deutschland. Die Enforcement-Prüfung erfolgt auf der ersten Stufe durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V., auf der zweiten durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Zur Zeit bestehen zum konkreten Verfahrensablauf des Enforcements jedoch mehr Fragen als Antworten.

 
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